COVID19

Infor­ma­tionen zur Absonderung

(gültig seit dem 5.9.2022, nach Vorgabe vom säch­si­schen Staats­mi­nis­te­rium für Soziales)

 

  1. Bei Verdacht auf eine Infektion

(COVID-Symptome, Schnell­test zu Hause war positiv, PCR-Test-Ergebnis liegt noch nicht vor)

  • Ihr Kind muss zu Hause bleiben. Es darf nicht die Schule besuchen.
  • Nach einem häus­li­chen posi­tiven Schnell­test soll beson­ders bei Symptomen ein Arzt aufge­sucht werden, um einen PCR-Test vornehmen zu lassen.
  • Bitte infor­mieren Sie die Schule, wenn ein Verdacht auf eine Infek­tion besteht.
  1. Bei einem posi­tiven Testergebnis

(PCR-Test bestä­tigt positiv)

  • Ihr Kind muss mindes­tens 5 Tage zu Hause bleiben und Kontakt zu anderen Personen meiden.
  • Die Schule muss infor­miert werden.
  • Alle Personen, zu denen das Kind in den letzten zwei Tagen engen Kontakt hatte, sollten nach Möglich­keit infor­miert werden.
  • Wenn Ihr Kind 48 Std. symptom­frei ist kann es frühes­tens ab dem 5. Tag die Abson­de­rung beenden.
  • Wir empfehlen vor dem ersten Besuch der Schule einen abschlie­ßenden Schnell­test zu Hause zu machen.
  • Ist dieser noch positiv (auch ganz leichte Linien gelten als positiv) muss Ihr Kind noch zu Hause bleiben!
  1. Bei engem Kontakt zu einer positiv getes­teten Person
  • Ihr Kind muss als Kontakt­person nicht zu Hause bleiben. Es darf die Schule besuchen.
  • Es ist zu empfehlen, dass in Eigen­ver­ant­wor­tung — insbe­son­dere am 3. und 4. Tag — nach dem ersten Kontakt eine Testung stattfindet.
  • Wer Symptome bekommt, sollte sich sofort testen lassen.