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Schulanmeldung

Schul­an­mel­dung für Einschu­lung 2027:

 

Dienstag        01.09.2026 von 08.00 — 11.30 Uhr und 13.00 — 18.00 Uhr

Donnerstag    03.09.2026 von 08.00 — 11.30 Uhr und 13.00 — 16.00 Uhr

Dienstag        08.09.2026 von 08.00 — 11.30 Uhr und 13.00 — 16.00 Uhr

 

im Sekre­ta­riat Zi. 105

 

NEU ab diesem Jahr: die digitale Schulanmeldung!

 

Es besteht die Möglichkeit in der Zeit vom 01.08. bis 15.09.26 Ihr Kind digital über folgenden Link (digitale Schulanmeldung) anzumelden. Eine persönliche Anmeldung in der Schule ist somit nicht mehr notwendig.

 

Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,

  • die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigs-tens eines Elternteils übereinstimmen,

  • es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,

  • es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,

  • für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.


Bitte bringen Sie zur Schul­an­mel­dung Ihres Kindes folgende Unter­lagen mit:

  • Einla­dungs­brief mit Barcode

  • ausge­füllter Anmeldebogen

  • ausge­füllter Frage­bogen (finden Sie am Ende der Seite)

  • Perso­nal­aus­weis beider Sorgeberechtigter

  • Voll­macht, wenn nur ein Eltern­teil anmeldet + Ausweiskopie

  • Nega­tiv­nach­weis bei allei­nigem Sorgerecht

  • Geburts­ur­kunde des Kindes

  • Impf­heft zum Masernnachweis

Es können NUR persön­lich abge­ge­bene Unter­lagen berück­sich­tigt werden. Unvoll­stän­dige Unter­lagen können nicht bear­beitet werden!


Häufig gestellte Fragen:

Was ist mit Kindern, die erst nach dem 30. Juni 6 Jahre alt werden?

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das sechste Lebens­jahr voll­enden, können auf Antrag der Erzie­hungs­be­rech­tigten zum Anfang des Schul­jahres in die Schule aufge­nommen werden, wenn sie den für den Schul­be­such erfor­der­li­chen geis­tigen und körper­li­chen Entwick­lungs­stand besitzen. Das entspre­chende Anmel­de­for­mular finden Sie am Ende.

Was müssen die Eltern wissen, wenn sie Ihr Kind zurück­stellen möchten?

Wenn Sie den begrün­deten Wunsch haben, Ihr Kind zurück­zu­stellen, bringen Sie bitte folgende Unter­lagen zur Schul­an­mel­dung mit:

  • einen form­losen, von allen Erzie­hungs­be­rech­tigten unter­schrie­benen und begrün­deten Antrag,

  • die Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung gegen­über der Kinder­ta­ges­ein­rich­tung und

  • wenn vorhanden, Arzt­be­richte oder andere Empfeh­lungen, die die Rück­stel­lung Ihres Kindes befürworten.

Die Unter­lagen können Sie auch recht­zeitig im Sekre­ta­riat oder per Post nach­rei­chen. Ob ein Kind zurück­ge­stellt wird, entscheidet dann die Schulleitung.

Dies gilt für alle von den Erzie­hungs­be­rech­tigten zur Schule ange­mel­deten Kinder, das heißt auch für “Kann-Kinder” und Kinder, die vorzeitig ange­meldet wurden. Ein “Zurück­ziehen” der Schul­an­mel­dung ist daher nicht möglich.

Eine Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung finden Sie unten auf dieser Seite.

Was ist, wenn Ihr Kind in einer anderen Schule einge­schult werden soll?

Wenn Ihr Kind an einer anderen Schule (Privat­schule), also in freier Träger­schaft, beschult werden soll, muss Ihr Kind trotzdem an unserer Schule ange­meldet werden, da wir laut Wohn­an­schrift die zustän­dige Grund­schule sind. Bei Aufnahme Ihres Kindes in eine Ersatz­schule, Schule in freier Träger­schaft (Privat­schule mit oder ohne konfes­sio­nelle Ausrich­tung, Waldorf­schule u. a.) bitten wir um Vorlage der Aufnah­me­be­stä­ti­gung der gewünschten Schule an der örtlich zustän­digen Schule.

Bei Aufnahme in eine andere Schule in öffent­li­cher Träger­schaft ist ein form­loser begrün­deter Antrag erfor­der­lich. Dieser ist bei der Anmel­dung bei uns im Haus mitzu­bringen. Das Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig entscheidet über die Aufnahme des Kindes an dieser Schule.

Gemein­samer Schulbezirk?

Die Lessing­schule, die Schule 5 und die Anna-Magdalena-Bach-Schule bilden einen gemein­samen Schul­be­zirk. Für Sie heißt das, dass Sie sich aussu­chen können, an welcher der drei Grund­schulen Sie Ihr Kind anmelden wollen. Eine Anmel­dung an einer Grund­schule bedeutet jedoch noch nicht, dass Ihr Kind an dieser Schule aufge­nommen wurde. Sind an einer Schule so viele Kinder ange­meldet, dass die Klassen “über­be­legt” wären, werden Kinder an die andere Grund­schule gelenkt.

Dabei gilt jedoch nicht das Prinzip: “Wer [bei der Anmel­dung] zuerst kommt, malt zuerst.” Nach welchen Krite­rien die Kinder ausge­wählt werden, finden Sie auf der Rück­seite des Fragebogens.

Die Anmel­de­ter­mine  werden im August/September jedes Jahres im Amts­blatt der Stadt Leipzig bekannt gegeben. Sie müssen keinen geson­derten Termin vereinbaren.

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Anmel­dung an der Lessing­schule noch keine Aufnahme bedeutet! 

Die endgül­tige Zuwei­sung erfolgt im Schul­be­zirk Leipzig-Mitte entspre­chend der Verwal­tungs­vor­schrift in den Monaten Mai oder Juni.


Sollten Sie die Möglich­keit haben, sich Formu­lare auszu­dru­cken, so können Sie folgende herun­ter­laden und bereits ausge­füllt zur Anmel­dung 

mitbringen (selbst­ver­ständ­lich besteht die Möglich­keit, diese vor Ort auszufüllen):


Will­kom­mens­bro­schüre — div. Sprachen