Die Schulkonferenz

Aus dem Elternrat werden sechs Mitglieder in die Schul­kon­fe­renz entsandt. Der Eltern­rats­vor­sit­zende ist stell­ver­tre­tender Leiter der Schul­kon­fe­renz. Außerdem gehören Vertreter der Kommune (Stadt Leipzig) sowie sechs Lehrer zur Schul­kon­fe­renz. Der Schul­leiter ist Mitglied dieses Gremiums ohne Stimm­recht. Er entscheidet bei Stim­men­gleich­heit über die weitere Vorgehensweise.

Die Schul­kon­fe­renz beschließt alle wich­tigen Dinge des Schul­le­bens – meist auf Vorschlag der Gesamt­leh­rer­kon­fe­renz oder des Eltern­rates. Dazu gehören z.B. konzep­tio­nelle Entschei­dungen, die Wahl der Essens­firma, die Pausen­zeiten oder auch schul­freie Tage.