Schulanmeldung 24/25

Schul­an­mel­dung für Einschu­lung September 2024:

Donnerstag   31.08.2023 von 08.00 — 11.30 Uhr und 13.00 — 18.00 Uhr

Dienstag        05.09.2023 von 08.00 — 11.30 Uhr und 13.00 — 18.00 Uhr

Donnerstag   07.09.2023 von 08.00 — 11.30 Uhr und 13.00 — 16.00 Uhr

im Sekre­ta­riat Zi. 105

 

Bitte bringen Sie zur Schul­an­mel­dung Ihres Kindes folgende Unter­lagen mit:

  • Einla­dungs­brief mit Barcode
  • ausge­füllter Anmeldebogen
  • ausge­füllter Frage­bogen (finden Sie am Ende der Seite)
  • Perso­nal­aus­weis beider Sorgeberechtigter
  • Voll­macht, wenn nur ein Eltern­teil anmeldet + Ausweiskopie
  • Nega­tiv­nach­weis bei allei­nigem Sorgerecht
  • Geburts­ur­kunde des Kindes
  • Impf­heft zum Masernnachweis

Es können NUR persön­lich abge­ge­bene Unter­lagen berück­sich­tigt werden. Unvoll­stän­dige Unter­lagen können nicht bear­beitet werden!

 

Was ist mit Kindern, die erst nach dem 30. Juni 6 Jahre alt werden?

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das sechste Lebens­jahr voll­enden, können auf Antrag der Erzie­hungs­be­rech­tigten zum Anfang des Schul­jahres in die Schule aufge­nommen werden, wenn sie den für den Schul­be­such erfor­der­li­chen geis­tigen und körper­li­chen Entwick­lungs­stand besitzen. Das entspre­chende Anmel­de­for­mular finden Sie am Ende.

 

Was müssen die Eltern wissen, wenn sie Ihr Kind zurück­stellen möchten?

Wenn Sie den begrün­deten Wunsch haben, Ihr Kind zurück­zu­stellen, bringen Sie bitte folgende Unter­lagen zur Schul­an­mel­dung mit:

  • einen form­losen, von allen Erzie­hungs­be­rech­tigten unter­schrie­benen und begrün­deten Antrag,
  • die Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung gegen­über der Kinder­ta­ges­ein­rich­tung und
  • wenn vorhanden, Arzt­be­richte oder andere Empfeh­lungen, die die Rück­stel­lung Ihres Kindes befürworten.

Die Unter­lagen können Sie auch recht­zeitig im Sekre­ta­riat oder per Post nach­rei­chen. Ob ein Kind zurück­ge­stellt wird, entscheidet dann die Schulleitung.

Dies gilt für alle von den Erzie­hungs­be­rech­tigten zur Schule ange­mel­deten Kinder, das heißt auch für “Kann-Kinder” und Kinder, die vorzeitig ange­meldet wurden. Ein “Zurück­ziehen” der Schul­an­mel­dung ist daher nicht möglich.

Eine Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung finden Sie unten auf dieser Seite.

 

Was ist, wenn Ihr Kind in einer anderen Schule einge­schult werden soll?

Wenn Ihr Kind an einer anderen Schule (Privat­schule), also in freier Träger­schaft, beschult werden soll, muss Ihr Kind trotzdem an unserer Schule ange­meldet werden, da wir laut Wohn­an­schrift die zustän­dige Grund­schule sind. Bei Aufnahme Ihres Kindes in eine Ersatz­schule, Schule in freier Träger­schaft (Privat­schule mit oder ohne konfes­sio­nelle Ausrich­tung, Waldorf­schule u. a.) bitten wir um Vorlage der Aufnah­me­be­stä­ti­gung der gewünschten Schule an der örtlich zustän­digen Schule.

Bei Aufnahme in eine andere Schule in öffent­li­cher Träger­schaft ist ein form­loser begrün­deter Antrag erfor­der­lich. Dieser ist bei der Anmel­dung bei uns im Haus mitzu­bringen. Das Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig entscheidet über die Aufnahme des Kindes an dieser Schule.

 

Gemein­samer Schulbezirk?

Die Lessing­schule, die Schule 5 und die Anna-Magdalena-Bach-Schule bilden einen gemein­samen Schul­be­zirk. Für Sie heißt das, dass Sie sich aussu­chen können, an welcher der drei Grund­schulen Sie Ihr Kind anmelden wollen. Eine Anmel­dung an einer Grund­schule bedeutet jedoch noch nicht, dass Ihr Kind an dieser Schule aufge­nommen wurde. Sind an einer Schule so viele Kinder ange­meldet, dass die Klassen “über­be­legt” wären, werden Kinder an die andere Grund­schule gelenkt.

Dabei gilt jedoch nicht das Prinzip: “Wer [bei der Anmel­dung] zuerst kommt, malt zuerst.” Nach welchen Krite­rien die Kinder ausge­wählt werden, finden Sie auf der Rück­seite des Fragebogens.

Die Anmel­de­ter­mine  werden im August/September jedes Jahres im Amts­blatt der Stadt Leipzig bekannt gegeben. Sie müssen keinen geson­derten Termin vereinbaren.

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Anmel­dung an der Lessing­schule noch keine Aufnahme bedeutet! 

Die endgül­tige Zuwei­sung erfolgt im Schul­be­zirk Leipzig-Mitte entspre­chend der Verwal­tungs­vor­schrift in den Monaten Mai oder Juni.

 

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Sollten Sie die Möglich­keit haben, sich Formu­lare auszu­dru­cken, so können Sie folgende herun­ter­laden und bereits ausge­füllt zur Anmel­dung mitbringen (selbst­ver­ständ­lich besteht die Möglich­keit, diese vor Ort auszufüllen):

Frage­bogen zur Schul­auf­nahme bitte ausge­füllt zur Anmel­dung mitbringen!

Anmel­de­for­mular 24–25 für Kann-Kinder, vorzei­tige Einschulung

Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung für Kita / Logo­päden / Ergo­the­ra­peuten / Ärzte / Therapeuten

Antrag-Negativattest-interaktivQR-Code Nega­tiv­at­test zur Bean­tra­gung allei­niges Sorgerecht